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SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION AUF BAUSTELLEN

Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baubereich einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Unfallquoten, insbesondere auch die der Unfälle mit tödlichem Ausgang oder schweren Verletzungen, sind mehr als doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige.

Besondere Gefahrensituationen ergeben sich auf Baustellen aus den sich ständig ändernden Verhältnissen, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und insbesondere daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Dies stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu treffenden Schutzmaßnahmen.

Zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen wurde in Umsetzung der noch umsetzungsbedürftigen Vorschriften der EG- Baustellenrichtlinie in deutsches Recht die Baustellenverordnung erlassen. Sie beruht auf § 19 des Arbeitsschutzgesetzes und trifft besondere Regelungen für die spezifischen Anforderungen auf Baustellen.

Die Baustellenverordnung ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um folgende Pflichten für den Bauhessen:

  • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens
  • Ankündigung des Vorhabens bei der Behörde bei größeren Baustellen
  • Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten
  • Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

Der Bauherr kann die Aufgabe des Koordinators selbst wahrnehmen oder einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen.

Neben dem Schutz der Beschäftigten ergeben sich aus einer fachkundigen Planung durchaus weitere Vorteile für den Bauherrn:

  • Verbesserte Kostentransparenz, indem schon in der Ausschreibung auf notwendige und gegeben falls gemeinsam zu nutzende Einrichtung verwiesen wird, deren nachträgliche Berücksichtigung das Bauvorhaben verteuern wurde
  • Optimierung des Bauablaufes, indem Störungen vermieden, das Terminverzugsrisiko vermindert und die Qualität der geleisteten Arbeit erhöht werden
  • Reduzierung der Kosten für spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk, indem schon bei der Planung der Ausführung die erforderlichen Vorkehrungen für spätere Arbeiten berücksichtigt und in einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage dokumentiert werden

Zur Ausschöpfung dieser Vorteile sollte der Koordinator so früh wie möglich bei der Planung mit einbezogen werden.